So werden Sie Lohnmostkunde
Sie bringen Ihre reifen, gesunden
Äpfel, Birnen oder Quitten zur Verarbeitung in unsere Kelterei oder
in eine unserer Annahmestellen in Ihrer Nähe. Birnen und
Quitten werden auch in der Saison nicht dauerhaft angenommen. Deshalb
wird diesbezüglich um telefonische Rückfrage gebeten.
Wenn Sie Ihr Obst bei uns abgeben bekommen Sie einen vorläufigen Wiegeschein der nur tagesaktuell Gültigkeit besitzt. Mit diesem Wiegeschein müssen Sie noch am gleichen Tag ins Büro und erhalten eine Gutschrift, die auf Ihren Namen steht (=Annahmeschein).
Mit diesem Annahmeschein oder gegen
Vorlage Ihres Personalausweises (auch Lohnguthaben genannt) können
Sie sofort oder auch unterjährig unseren Saft erwerben. Doch immer nur dort wo Sie Ihr Obst abgeliefert haben.
Als Lohnmostkunde können Sie Ihren
Lieblingssaft aus unserem Sortiment auswählen.
(Nebenprodukte, sowie Kaffee und Co. sind hiervon ausgenommen)
Als Beispiel:
Für die Anlieferung von 100 kg Äpfel erhalten Sie 60 Liter Saft verschiedener Sorten.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Wir behalten uns das Recht auf Preisänderungen und Sortimentsänderungen vor!
Für die Kelterung des Obstes, die Bereitstellung und Lagerung der Säfte erhebt die Kelterei eine Bearbeitungsgebühr. Die Gebühr ist je nach Saftsorte verschieden und wird bei Abholung des Saftes zur Zahlung fällig.
Wichtig:
Der eingelagerte Saft, Nektar oder Wein sollte jeweils bis zum 31.12. des Jahres nach Obstabgabe abgeholt werden, sonst müssen wir eine Lagergebühr pro Flasche erheben.
Ihr Lohnmostguthaben verfällt 4 Jahre nach Ablauf des Jahres der Obstabgabe!
Hinweis: